Startseite
Unterricht/Fernstudium?
Inhalte der Ausbildung
Ausbildungsvarianten
Weiterbildung
Prüfungsvorbereitung
Heilpraktikerprüfung
Gebühren & Vertrag
Anfahrt
Schulleitung
Impressum
Links
   
 


Die staatliche Heilpraktiker-Prüfung findet zweimal jährlich, im März (dritter Mittwoch des Monats) und im Oktober (zweiter Mittwoch) statt - an feststehenden Orten eines jeden Bundeslandes jeweils zur selben Zeit. Die schriftlichen Prüfungsfragen selbst sind weitestgehend bundeseinheitlich. Dabei müssen innerhalb von 2 Stunden (9 - 11 Uhr) von jeweils 60 Prüfungsfragen 45 richtig beantwortet werden, um zur abschließenden mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung sind ein Hauptschulabschluss, das vollendete 25. Lebensjahr, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest, das ausreichende Gesundheit und Eignung bescheinigt. Die beiden Zeugnisse dürfen bei der Anmeldung zur Prüfung höchstens 3 Monate alt sein. Eine obere Altersgrenze existiert im Übrigen nicht - auch 80-jährige Prüflinge werden zugelassen. Die Prüfungsgebühr gegenüber dem Gesund­heitsamt beläuft sich auf ca. 500 €. Nicht bestandene Prüfungen dürfen beliebig wiederholt werden.