Heilpraktikerprüfung

Die Bundesländer haben sich auf konkrete Themen und identische Prüfungen geeinigt.
Jährlich gibt es zwei feste Prüfungstermine:

  • am 3. Mittwoch im März

  • am 2. Mittwoch im Oktober

Wird ein Teil der Prüfung (schriftlich oder mündlich) nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Die Heilpraktiker-Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Voraussetzung

Um den Beruf des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin ausüben zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestens Hauptschulabschluss

  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung: 25 Jahre

  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

  • Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung

Prüfungsdurchführung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

Schriftlicher Teil

  • Dauer 2 Stunden

  • 60 Fragen im Multiple-Choice-Modus (Antwort-Wahl-Verfahren)

  • davon sind mindestens 45 richtig zu beantworten

Wird der schriftliche Teil bestanden, teilt das Gesundheitsamt automatisch den Termin für den zweiten Teil, die mündliche Überprüfung mit. Zwischen der schriftlichen und mündlichen Überprüfung liegt ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen bis zu drei Monaten.

Mündlich-praktischer Teil

  • Dauer ca. 30-60 Minuten

  • Das Gesundheitsamt kann die Prüflinge einzeln oder in einer Kleingruppe (max. 4 Personen) überprüfen.