
Heilpraktikerprüfung
Die Bundesländer haben sich auf konkrete Themen und identische Prüfungen geeinigt.
Jährlich gibt es zwei feste Prüfungstermine:
am 3. Mittwoch im März
am 2. Mittwoch im Oktober
Wird ein Teil der Prüfung (schriftlich oder mündlich) nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Die Heilpraktiker-Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Voraussetzung
Um den Beruf des Heilpraktikers / der Heilpraktikerin ausüben zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Mindestens Hauptschulabschluss
Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung: 25 Jahre
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung
Prüfungsdurchführung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Schriftlicher Teil
Dauer 2 Stunden
60 Fragen im Multiple-Choice-Modus (Antwort-Wahl-Verfahren)
davon sind mindestens 45 richtig zu beantworten
Wird der schriftliche Teil bestanden, teilt das Gesundheitsamt automatisch den Termin für den zweiten Teil, die mündliche Überprüfung mit. Zwischen der schriftlichen und mündlichen Überprüfung liegt ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen bis zu drei Monaten.
Mündlich-praktischer Teil
Dauer ca. 30-60 Minuten
Das Gesundheitsamt kann die Prüflinge einzeln oder in einer Kleingruppe (max. 4 Personen) überprüfen.